Sonderurlaub
Sonderurlaube erfordern ein schriftliches Gesuch der Eltern. Sie sind für kulturelle und sportliche Anlässe vorgesehen.
Gemäss Artikel 10 können aus triftigen Gründen weitere Sonderurlaube gewährt werden:
- durch die Klassenlehrperson für die Dauer eines halben Tages
- durch die Schulleitung bis zu neun effektiven Schulhalbtagen
- durch den Schulinspektor von zehn effektiven Schulhalbtagen bis zu einem Schuljahr
- durch das Departement für Urlaube von über einem Schuljahr
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen, die Ihnen Anweisungen zu den Themen, die das Kind nachholen muss, gibt, um aufgetragene Arbeiten zu Hause selbständig nachzuholen. Verpasste Prüfungen müssen ebenfalls nachgeholt werden (auch ausserhalb der Unterrichtszeit möglich).
Das Gesuch für einen Sonderurlaub wird möglichst frühzeitig eingereicht.
Für das schriftliche Gesuch nutzen Sie das untenstehende Formular (ausdrucken, ausfüllen und der Klassenlehrperson abgeben) oder Sie füllen direkt das elektronische Formular aus. Das elektronische Formular wird nach erfolgreichem Ausfüllen an die Schulleitung übermittelt. Sie erhalten eine Antwort per EMail. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu zehn Arbeitstage dauern.
Formular zum selber ausdrucken:
Antrag_Sonderurlaub_Primarschulen_Neu_2023.docx
Formular zum digital ausfüllen:
Antrag Sonderurlaub PS Gampel_2024
Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind den verpassten Stoff / Hausaufgaben / Prüfungen nachbearbeitet.
Dispens konfessioneller Religionsunterricht
Dispens-konfessioneller-Religionsunterricht.pdf
Dispens_konfessioneller_Religionsunterricht.doc
Jokertage
Gemäss den Weisungen vom 30. Juni 2023 haben Schüler-/innen ergänzend zur bisherigen Sonderurlaubsregelung neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr. Niemand ist verpflichtet, diese zu beziehen. Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen. Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht. Der Mittwochmorgen sowie andere Halbtage werden als volle Tage gerechnet. Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Das Joker-Gesuch ist der Schulleitung grundsätzlich einen Monat vorgängig einzureichen, spätestens jedoch 10 Tage vorher. In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden. Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.
Für das schriftliche Gesuch nutzen Sie das untenstehende Formular (ausdrucken, ausfüllen und der Klassenlehrperson abgeben) oder Sie füllen direkt das elektronische Formular aus. Das elektronische Formular wird nach erfolgreichem Ausfüllen an die Schulleitung übermittelt. Sie erhalten eine Antwort per EMail. Die Bearbeitunsdauer kann bis zu 7 Wochentage dauern.
Formular Jokertage zum selber ausdrucken:
Antrag_Jokertage_Primarschulen_2023.docx
Formular Jokertage zum digital ausfüllen:
Formular Jokertag PS Gampel 2024
Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind den verpassten Stoff / Hausaufgaben / Prüfungen nachbearbeitet.
Bei dem Bezug von Sonderurlauben werden die Jokertage angerechnet.
Unbegründete Schulversäumnisse können Bussen nach sich ziehen.
Anträge Urlaube / Jokertage --> siehe Elterninfos ganz unten
Dispens konfessioneller Religionsunterricht
Dispens-konfessioneller-Religionsunterricht.pdf
Dispens_konfessioneller_Religionsunterricht.doc