Der Newsletter unserer Schule informiert Sie über Neuerungen, Projekte und spezielle Anlässe.
Der Newsletter kann jederzeit unkompliziert abbestellt werden.
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ICT - Geräte der Schule stehen den Jugendlichen kostenlos zur Verfügung. Beim Eintritt in die Orientierungsschule erhalten alle einen Laptop. Diesen dürfen sie bis zu ihrem Schulaustritt benutzen (Schule und zu Hause). Während dieser Zeit ist jede/jeder für ihr/sein Gerät selber veratwortlich und um einen sorgsamen Umgang bemüht.
Gemäss dem Reglement über die Kostenübernahme für pädagogische Ressourcen im Zusammenhang mit der obligatorischen Schulzeit (400.110, Art. 1, Absatz 6) müssen Geräte bei Verlust oder Beschädigung auf Kosten der gesetzlichen Vertreter ersetzt werden. Wir bitten Sie daher, entsprechende Vorkehrungen bei Ihrer Versicherung zu treffen.
Schülerinnen und Schüler melden Schäden der Klassenlehrperson. Diese händigen ihnen eine Anleitung aus, auf welcher das genaue Vorgehen im Schadensfall beschrieben ist. Die erforderlichen Massnahmen zur Behebung des Schadens liegt in der Verantwortung des Benutzers (möglichst zeitnah).
In der Schule haben die Kinder einen "gefilterten" Internetzugang, bei welchem verbotene Inhalte, Fotos und Videos gesperrt sind. Zuhause sind die Eltern selbst dafür verantwortlich.
Die Laptops werden in speziell dafür vorgesehenen Taschen aufbewahrt bzw. transportiert (nicht in der Schultasche / nicht auf dem Boden abstellen / zwischendurch im persönlichen Spind einschliessen) und werden jeweils selbständig aufgeladen.
Wir danken den Eltern für Ihre erzieherische Unterstützung hinsichtlich einem sorgsamen Umgang mit den Geräten.
Hier gelangen Sie zur kantonalen Strategie zur Bildung von Medienkompetenz:
Der Schule liegt eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Schüler-/innen sehr am Herzen.
Die Kommunikation zwischen Lehrpersonen – Schüler-/innen findet grundsätzlich in der Schule statt oder via Teams (
Für den Austausch zwischen Schule und Elternhaus nutzen wir entweder E-Mail, Telefon oder das persönliche Gespräch.
Die Schule kommuniziert nicht via WhatsApp mit Eltern und Schülerinnen und Schülern.
Bei Unstimmigkeiten zwischen Ihrem Kind und einer Lehrperson bitten wir Sie, den Dienstweg bzw. folgende Reihenfolge einzuhalten:
konstruktives Gespräch mit → der betroffenen Fachlehrperson → der Klassenlehrperson → der zuständigen Schulleitung → der Schuldirektion → dem Schulinspektorat
Was die Schülerinnen und Schüler bereits an Schulmaterial besitzen, bringen sie am ersten Schultag mit.
An der OS erhalten die Jugendlichen eine persönliche Schulagenda. Sie brauchen also kein Hausaufgabenbüchlein zu kaufen.
Fehlendes Schulmaterial kann bei Schulbeginn in der Schule bestellt werden (via Klassenlehrperson).
Folgendes Material gehört zur persönlichen Ausstattung des Kindes und wird von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretung selber angeschafft:
Schultasche, Schreibetui, Hausschuhe, Sporttasche und Sportausstattung/Turnbekleidung, nicht markierende Turnschuhe, dem Schulumfeld und der Jahreszeit angepasste Kleidung und Ausstattung (z.B. Ausrüstung für Schneesporttage, Schwimmunterricht, etc.), Schürze oder Hemd für TG (Werken)/WAH (Hauswirtschaft).
Lebensmittel, welche im Fach WAH angeschafft werden, werden den Eltern in Rechnung gestellt.
Für auswärtige Verpflegung an besonderen schulischen Anlässen wie Lager, Sporttage etc. werden max. CHF 16.-/Tag in Rechnung gestellt.
Falls ein Schüler oder eine Schülerin Material beschädigt oder verliert, wird dies den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretung in Rechnung gestellt, bzw. muss selber ersetzt werden.
Anschaffungen wie Taschenrechner, Zirkel, Fächermappe, Lineal, Spitzer und Schere werden während der OS-Zeit nur einmal kostenlos abgegeben.
Wir danken den Eltern für ihre erzieherische Unterstützung hinsichtlich einem sorgsamen Umgang mit dem Schulmaterial.
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Eltern melden Schulabsenzen infolge Krankheit oder Unfall direkt der jeweiligen Klassenlehrperson oder der Schulleitung spätestens bis um 07.45 Uhr des jeweiligen Schultages.
Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist die Absenz in der Schulagenda einzutragen und der Klassenlehrperson zur Unterschrift vorzulegen.
Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von der Schule kann zu Kontrollzwecken ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.
Falls möglich sollten Zahnarzt- oder Therapietermine ausserhalb der Schule fixiert werden. Absenzen diesbezüglich müssen immer der Klassenlehrperson und den entsprechenden Fachlehrpersonen gemeldet werden (idealerweise mit dem Terminzettel des Arztes).
Wie die meisten Schulen im Kanton Wallis ist auch unsere Schule nicht für Unfälle von Schülerinnen und Schülern oder Schäden, welche durch die Schülerinnen und Schüler verursacht werden, versichert.
Schadenersatz für Beschädigungen jeglicher Art laufen über die eigene Haftpflichtversicherung, bzw. derjenigen des Verursachers (z.B. Sehbrillenbeschädigung während dem Sportunterricht, Beschädigung eines Laptops, usw.).
Gemäss den Weisungen vom 19. Juni 2020 bzgl. Sicherheit und Organisation von Sportangeboten der Schulen haben die Eltern für ihre Kinder eine Unfall- und Krankenkassenversicherung abzuschliessen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. die Eltern werden gebeten, die nötigen Vorkehrungen mit Ihrer Versicherung zu treffen.
Zusätzlich empfehlen wir den Jugendlichen, keine persönlichen Gegenstände im Schulhaus herumliegen zu lassen bzw. Wertgegenstände im persönlichen Spind einzuschliessen.
Sonderurlaube erfordern ein schriftliches Gesuch der Eltern (Auf OS-Stufe via Schulagenda).
Schüler-/innen, welchen ein Sonderurlaub gewährt wird, sind verpflichtet, ihre Lehrpersonen vorgängig zu informieren und aufgetragene Arbeiten zu Hause nachzuholen. Verpasste Prüfungen müssen ebenfalls nachgeholt werden (auch ausserhalb der Unterrichtszeit möglich).
Dem Sonderurlaub nicht unterworfen sind:
Gemäss den Weisungen vom 30. Juni 2023 haben Schüler-/innen ergänzend zur bisherigen Sonderurlaubsregelung neu Anspruch auf höchstens zwei Jokertage pro Schuljahr. Niemand ist verpflichtet, diese zu beziehen. Jokertage sind Sonderurlaubstage, die nicht begründet werden müssen. Sie können aufeinander folgen, müssen aber nicht. Der Mittwochmorgen sowie andere Halbtage werden als volle Tage gerechnet. Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Das Joker-Gesuch ist der Schuldirektion grundsätzlich einen Monat vorgängig einzureichen, spätestens jedoch 10 Tage vorher.
In der ersten und der letzten Schulwoche, während den kantonalen Prüfungen, während Kultur- und Sporttagen, Schulreisen oder in der Schulverlegungswoche können keine Jokertage bezogen werden. Weisen Schüler-/innen unbegründete Abwesenheiten auf, kann die Gewährung eines Jokertages verweigert werden.
Gemäss Artikel 10 können aus triftigen Gründen weitere Sonderurlaube gewährt werden:
Das Gesuch für einen herkömmlichen Sonderurlaub wird innerhalb einer vernünftigen Frist (grundsätzlich 1 Woche im Voraus) an die Klassenlehrperson gerichtet und wenn nötig anschliessend an die Schulleitung.
Bei dem Bezug von Sonderurlauben werden die Jokertage angerechnet.
Unbegründete Schulversäumnisse können Bussen nach sich ziehen.