Schulabsenzen
Die Erziehungsberechtigten sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Eltern melden Schulabsenzen infolge Krankheit oder Unfall direkt der jeweiligen Klassenlehrperson spätestens bis um 07.45 Uhr des jeweiligen Schultages (EMail oder SMS, resp. gemäss Information der Klassenlehrperson.
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen, die Ihnen Anweisungen zu den Themen, die das Kind nachholen muss, gibt.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von drei- oder mehr Schultagen kann von der Schule ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.
Übersicht Absenzformen

Kurzabsenzen
Die folgenden Kurzabsenzen sind nicht dem Sonderurlaub unterworfen:
- Krankheits- oder unfallbedingte Absenzen
- Unvorhersehbare Ereignisse: wie z.B. Todesfall in der Familie
- Arzt- und Zahnarztbesuche
- Behördengänge mit Einladung (z.B. Passbüro)
Für Kurzabsenzen ist ein Nachweis zu erbringen (Terminkarte Arzt, Einladung Behörden,...)
Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, dass Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen, die Ihnen Anweisungen zu den Themen, die das Kind nachholen muss, gibt.
Anträge Sonderurlaub / Jokertage finden Sie in der Rubrik "Formulare".
Versicherungen
Wie die meisten Schulen im Kanton Wallis sind auch unsere Schulen nicht für Unfälle von Schülerinnen und Schülern oder Schäden, welche durch die Schülerinnen und Schüler verursacht werden, versichert.
Gemäss den Weisungen vom 19. Juni 2020 bzgl. Sicherheit und Organisation von Sportangeboten der Schulen haben die Eltern für ihre Kinder eine Unfall- und Krankenkassenversicherung abzuschliessen.
Schadenersatz für Beschädigungen jeglicher Art laufen über die eigene Haftpflichtversicherung, bzw. derjenigen des Verursachers (z.B. Sehbrillenbeschädigung während dem Sportunterricht, Beschädigung eines Laptops, usw.).
Wir bitten Sie daher, die nötigen Vorkehrungen mit Ihrer Versicherung zu treffen.